Rechtsprechung
   VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65802
VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506 (https://dejure.org/2011,65802)
VG München, Entscheidung vom 28.07.2011 - M 5 E 11.2506 (https://dejure.org/2011,65802)
VG München, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - M 5 E 11.2506 (https://dejure.org/2011,65802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,65802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ruhestandseintritt; Hinausschieben des Ruhestandseintritts

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ruhestandseintritt - Kein Anspruch auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines freigestellten Schwerbehindertenvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 25.09.2008 - 3 AE 08.2500

    Antrag auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; dienstliches Interesse

    Auszug aus VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506
    Der Antragsteller hat einen Anordnungsgrund - das Bedürfnis nach einer eiligen Entscheidung des Gerichts - glaubhaft gemacht, denn dem geltend gemachten Begehren des Antragstellers auf Hinausschieben des Ruhestands kann nur stattgegeben werden, solange der Ruhestand noch nicht eingetreten ist (vgl. VG München vom 30.9.2009, ZBR 2010, 64; BayVGH vom 25.9.2008, 3 AE 08.2500; vom 30.8.2007, 3 CE 07.2028).

    Erst wenn dieses dienstliche Interesse zu bejahen ist, ist der Ermessensrahmen für ein Hinausschieben des Ruhestands eröffnet (BayVGH vom 25.9.2008, 3 AE 08.2500).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2011 - 2 A 11201/10

    Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres verstößt nicht gegen Verbot der

    Auszug aus VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506
    Die Vorschrift für die Rechtfertigung der Altersgrenze in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG stimmt mit der nahezu wortgleichen Regelung des § 10 Satz 1 und 2 AGG inhaltlich überein und rechtfertigt keine abweichende Beurteilung (BVerwG, a.a.O., S. 842; OVG RhPf vom 25.2.2011, 2 A 11201/10).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506
    Denn zu den legitimen Zielen der Richtlinie 2000/78/EG- deren Umsetzung in deutsches Recht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dient- zählen jedenfalls gesetzlich erfasste oder aus dem Kontext der Maßnahme ableitbare Gemeinwohlinteressen, denen die Maßnahme dienen soll (EuGH vom 16.10.2007, C-411/05, ZBR 2008, 31 RdNr. 57).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506
    Dem Normgeber und den einzelnen Mitgliedstaaten ist nicht nur bei der Bestimmung der Ziele, sondern auch bei der Wahl der Mittel, mit denen sie ein legitimes Ziel erreichen wollen, ein Gestaltungsspielraum für einen gerechten Ausgleich der widerstreitenden Interessen eingeräumt, bei dem politische, wirtschaftliche, soziale, demographische und/oder haushaltsbezogene Erwägungen Berücksichtigung finden können (EuGH, a.a.O., RdNrn. 68 ff.; BVerwG vom 19.2.2009, NVwZ 2009, 840 - zu den Höchstaltersgrenzen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis).
  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506
    Deshalb beruht die Festlegung der beamtenrechtlichen Altersgrenze auf der zulässigen generalisierenden Überlegung, dass bei Erreichen eines bestimmten Alters der Eintritt der Dienstunfähigkeit des Beamten unwiderleglich vermutet wird (vgl. BVerfG vom 23.5.2008, NVwZ 2008, 1233).
  • VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht

    Auszug aus VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506
    Insofern ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, mit Blick auf die demographische Entwicklung und die gestiegene Lebenserwartung die allgemeine Altersgrenze für den Ruhestandseintritt zu verändern (vgl. zum Ganzen: HessVGH vom 28.9.2009, ZBR 2010, 52; VG München vom 30.9.2009, ZBR 2010, 64).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506
    Dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, bei der Neuregelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, von deren Einhaltung die Entstehung, Geltendmachung oder der Ausschluss von Ansprüchen abhängt, obwohl jede Stichtagsregelung unvermeidlich gewisse Härten zur Folge hat (vgl. z.B. BVerfG vom 10.10.1978, BVerfGE 49, 260).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2004 - 2 B 11470/04

    Ruhestand wunschgemäß erst mit 68 Jahren? - Dienstliches Interesse erforderlich

    Auszug aus VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506
    Damit kann offen bleiben, ob durch Art. 63 Abs. 2 BayBG ein subjektiv-öffentliches Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung eingeräumt wird, denn mangels Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen ist von vornherein kein Raum für eine derartige Ermessensentscheidung des Antragsgegners (vgl. OVG RhPf 17.9.2004, 2 B 11470/04 zu § 55 Abs. 2 Satz LBG).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 79.86

    Kriegsdienstverweigerung - Ausschlußfrist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506
    Eine solche Stichtagsregelung widerspricht grundsätzlich nicht verfassungsrechtlichen, insbesondere rechtstaatlichen Anforderungen (vgl. BVerwG vom 3.6.1988, NVwZ 1988, 1128).
  • VGH Bayern, 30.08.2007 - 3 CE 07.2028
    Auszug aus VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506
    Der Antragsteller hat einen Anordnungsgrund - das Bedürfnis nach einer eiligen Entscheidung des Gerichts - glaubhaft gemacht, denn dem geltend gemachten Begehren des Antragstellers auf Hinausschieben des Ruhestands kann nur stattgegeben werden, solange der Ruhestand noch nicht eingetreten ist (vgl. VG München vom 30.9.2009, ZBR 2010, 64; BayVGH vom 25.9.2008, 3 AE 08.2500; vom 30.8.2007, 3 CE 07.2028).
  • VG Würzburg, 23.01.2014 - W 1 E 13.1167

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts auf Antrag; Gymnasiallehrer

    Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 2011 (Az. 2 B 85/11) sowie des Verwaltungsgerichts München vom 28. Juli 2011 (Az. M 5 E 11.2506) seien nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar.

    Zum selben Ergebnis sei auch das Verwaltungsgericht München im Beschluss vom 28. Juli 2011 (Az. M 5 E 11.2506) im Hinblick auf die Altersgrenze in Art. 62 BayBG gekommen.

  • VG Würzburg, 07.02.2014 - W 1 E 14.38

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts auf Antrag; Lehrer an staatlicher

    Zur Rechtfertigung der Altersgrenze gemäß § 10 AGG sei auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 28. Juli 2011 (M 5 E 11.2506) verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht